Telstra verbucht Teilerfolg bei Rechtsstreit um DOOH-Screens an Telefonzellen

Die australische Telefongesellschaft Telstra hat in einem seit Mai letzten Jahres währenden Rechtsstreit gegen Sydney, Melbourne und Brisbane zumindest einen Teilerfolg erzielt: Die drei Metropolen wollten das Telekommunikationsunternehmen mittels einer Klage daran hindern, mit 75-Zoll-großen Werbedisplays versehene Telefonzellen im jeweiligen Stadtgebiet zu installieren. Der australische Bundesgerichtshof hat die Klage jedoch abgewiesen mit der Begründung, dass es sich bei dieser Art von Münztelefonen um “Low-impact”-Einrichtungen handele, für die es keine Genehmigung der Städte benötige.

Das Urteil hat für Telstra, die insgesamt 1800 solcher neuen Telefonzellen in ganz Australien installieren will, allerdings einen Haken: Die Telefongesellschaft darf ohne Planungsgenehmigung der jeweiligen Stadt auf den DOOH-Screens keine Werbung von Dritten schalten. Das heißt, die neue Generation von Werbetafeln für Münztelefone darf zwar installiert werden, kann aber vorerst nur für den “Standard-Telefondienst” der Telstra werben. Die klagenden Städte Sydney, Melbourne und Brisbane sind allerdings mit dem Ausgang des Rechtsstreit auch nicht glücklich und wollen die Entscheidung überprüfen.

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