Die australische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde (ACCC) wirft Google vor, bei der Erhebung und Verwendung von Standortdaten Verbrauchern absichtlich falsche Angaben gemacht zu haben.
Die ACCC hat beim Bundesgerichtshof Klage gegen Google LLC und Google Australia Pty Ltd (zusammen Google) erhoben, weil sie angeblich irreführendes Verhalten an den Tag legen und den Verbrauchern gegenüber falsche oder irreführende Darstellungen über die von Google gesammelten, aufbewahrten und verwendeten personenbezogenen Standortdaten machten.
Die Klage bezieht sich auf die Erhebung von Standortdaten durch zwei Google-Konto-Einstellungen: eine mit der Bezeichnung “Standortverlauf” und eine mit der Bezeichnung “Web & App Activity”.
Die ACCC behauptet, dass es von Google irreführend war, den Verbrauchern von Januar 2017 bis Ende 2018 nicht richtig mitzuteilen, dass beide Einstellungen abgeschaltet werden mussten, wenn die Verbraucher nicht wollten, dass Google ihre Standortdaten sammelt, speichert und verwendet.
Die ACCC behauptet auch, dass die Bildschirmanweisungen von Google, die erklären, wie Standortdaten verwendet werden würden, wenn Kunden auf ihre Einstellungen “Standortverlauf” und “Web & App Activity” zugriffen, irreführend waren.
Ab März 2017, wenn Verbraucher auf die Einstellungen “Web & App Activity” zugriffen, und ab Mai 2018 auf die Einstellung “Location History”, zeigte Google auf dem Bildschirm Nachrichten an, die besagen, dass Standortdaten nur von Google für die Nutzung der Google-Dienste durch den Verbraucher erhoben und verwendet würden.
Google gab hingegen nicht bekannt, dass die Daten auch für eine Reihe anderer Zwecke verwendet werden können, die nicht mit der Nutzung der Dienste von Google durch den Verbraucher zusammenhängen.
ACCC Chair Rod Sims sagt dazu “Wir erheben Klage gegen Google, weil wir behaupten, dass Google als Ergebnis dieser Bildschirmdarstellungen hochsensible und wertvolle personenbezogene Daten über den Standort der Verbraucher gesammelt, aufbewahrt und verwendet hat, ohne dass sie (die Verbraucher) eine fundierte Entscheidung getroffen haben”.